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   BGH, 24.09.1996 - IX ZR 322/95   

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https://dejure.org/1996,12726
BGH, 24.09.1996 - IX ZR 322/95 (https://dejure.org/1996,12726)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1996 - IX ZR 322/95 (https://dejure.org/1996,12726)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1996 - IX ZR 322/95 (https://dejure.org/1996,12726)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 148/79

    Schadensersatz wegen falscher Rechtsauskunft durch einen Notar -

    Auszug aus BGH, 24.09.1996 - IX ZR 322/95
    Allerdings haftet ein Notar, der nicht zu steuerlichen Belehrungen verpflichtet war, auch dann, wenn er tatsächlich belehrt hat und die Belehrung in einer Weise falsch oder unvollständig war, daß der Betroffene in die Gefahr eines folgenschweren Irrtums geriet (BGH, Urt. v. 2. Juni 1981 - VI ZR 148/79, WM 1981, 942, 943;v. 5. November 1982 - V ZR 217/81, WM 1983, 123).
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 217/81

    Schadensersatz wegen falscher Beratung durch einen Notar - Umfang der

    Auszug aus BGH, 24.09.1996 - IX ZR 322/95
    Allerdings haftet ein Notar, der nicht zu steuerlichen Belehrungen verpflichtet war, auch dann, wenn er tatsächlich belehrt hat und die Belehrung in einer Weise falsch oder unvollständig war, daß der Betroffene in die Gefahr eines folgenschweren Irrtums geriet (BGH, Urt. v. 2. Juni 1981 - VI ZR 148/79, WM 1981, 942, 943;v. 5. November 1982 - V ZR 217/81, WM 1983, 123).
  • OLG München, 18.01.2007 - 1 U 3684/06

    Verpflichtung eines Notars, die steuerlichen Annahmen einer Partei insgesamt zu

    Für die Richtigkeit seiner Beratung trifft ihn jedoch die volle Haftung, das heißt er muss einschlägige finanzgerichtliche Urteile beachten (Haug a. a. O.; Zugehör/Ganter a. a. O. unter Hinweis auf den Nichtannahmebeschluss des BGH vom 24.09.1996 - IX ZR 322/95).
  • OLG Hamm, 15.09.2021 - 11 U 5/21

    Notarhaftung; Grunderwerbsteuer; Anzeigepflicht des Notars; Beratung über Fragen

    Der Notar haftet in diesem Fall auch dann, wenn die Belehrung unvollständig war und der Betroffene deshalb in die Gefahr eines folgenschweren Irrtums geraten ist (BGH, Urt. v. 24.09.1996, IX ZR 322/95, Tz.3; Senat, Urt. v. 27.07.2012, 11 U 74/11, Tz.26, juris).Es kann indes nicht festgestellt werden, dass der Beklagte zu 2) den Kläger steuerlich beraten hat.
  • LG Münster, 25.10.2017 - 10 O 29/17

    Notarhaftung; Beratungspflicht, erweiterte; Steuerlicher Rechtsrat;

    Wenn er steuerliche Auskünfte gibt, so müssen diese zutreffen; eine Haftung kommt indes nur in Betracht, wenn die Belehrung in einer Weise falsch oder unvollständig war, dass der Betroffene in die Gefahr eines folgenschweren Irrtums geriet (vgl. BGH, Beschl. v. 24.09.1996 - IX ZR 322/95, juris).
  • LG Oldenburg, 07.03.2007 - 5 O 751/06

    Amtspflicht; Aufklärung; Belehrungspflicht; Beratung; Beratungspflicht;

    Allerdings haftet ein Notar, der nicht zu steuerlichen Belehrungen verpflichtet war, auch dann, wenn er tatsächlich belehrt hat und die Belehrung in einer Weise falsch oder unvollständig war, dass der Betroffene in die Gefahr eines folgenschweren Irrtums geriet (BGH, Urt. vom 24.09.96 - IX ZR 322/95 = LM BNotO § 19 Nr. 62 b; Urt. v. 2. Juni 1981 - VI ZR 148/79, WM 1981, 942, 943; v. 5. November 1982 - V ZR 217/81, WM 1983, 123).
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